NORBERT ESKOFIER

SCHULUNG UND BERATUNG


Gefahrgutrecht und Ladungssicherung

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Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR / RID / IMDG-Code

Auszug aus Kapitel 1.3 ADR / RID:

"Die bei den Beteiligten gemäß Kapitel 1.4 beschäftigten Personen, deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst, müssen in den Anforderungen, die die Beförderung gefährlicher Güter an ihren Arbeits- und Verantwortungsbereich stellt, unterwiesen sein. Arbeitnehmer müssen vor der Übernahme von Pflichten nach den Vorschriften des Abschnitts 1.3.2 unterwiesen sein … Die Unterweisung ist in regelmäßigen Abständen durch Auffrischungskurse zu ergänzen, um Änderungen in den Vorschriften Rechnung zu tragen."


Auszug aus Kapitel 1.3 IMDG-Code:

„Landpersonal, das an der Beförderung von gefährlichen Gütern, die für den Seetransport bestimmt sind, beteiligt ist, muss hinsichtlich der Vorschriften für gefährliche Güter entsprechend seines Verantwortungsbereiches unterwiesen sein …“


Dazu biete ich Ihnen:

Nach einer Bestandsaufnahme in Ihrem Betrieb (gegebenenfalls auch telefonisch) erhalten Sie die Unterweisung für Ihre Mitarbeiter, individuell nach Ihren Anforderungen und angepasst an Ihre Verantwortlichkeiten nach GGVSEB und ADR / RID
bzw. GGVSee und IMDG-Code.


Unterweisungen

für Absender, Beförderer, Empfänger, Verlader, Verpacker, Befüller und Entlader

auch für Fahrpersonal, das Gefahrgut unterhalb der 1000 Punkte oder als
LQ bzw. EQ befördert.


Dauer

Abhängig vom Umfang der Unterweisung